Obwohl es eine anspruchsvolle Aufgabe sein kann, ist es aus verschiedenen Gründen sinnvoll, für den eigenen Todesfall vorzusorgen und sich frühzeitig mit Fragen zur Finanzierung und Organisation der eigenen Bestattung zu beschäftigen.
Unabhängig davon, ob Sie darauf abzielen, Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten oder sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden, umfasst die Bestattungsvorsorge sowohl die organisatorische als auch die finanzielle Seite – oder beides gemeinsam. Mithilfe von Instrumenten wie der Bestattungsverfügung, dem Bestattungsvorsorgevertrag und verschiedenen Finanzierungsoptionen können Sie Ihre Bestattungsvorsorge auf individuelle und persönliche Weise gestalten.
Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen, nützliche Tipps und Anleitungen, um Ihre Angehörigen sowohl organisatorisch als auch emotional zu entlasten, finanzielle Belastungen zu minimieren und die eigene Bestattung eigenverantwortlich zu regeln.
Haben Sie Fragen zur Bestattungsvorsorge? Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Unter der Nummer 0381-77998987 stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Die Bestattungsvorsorge setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: der Organisation und der Finanzierung.
Einige Menschen möchten lediglich sicherstellen, dass ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche klar festgelegt sind, ohne sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern. In solchen Fällen genügt oft eine Bestattungsverfügung.
Andere hingegen möchten vor allem sicherstellen, dass ihren Angehörigen die finanzielle Last der Bestattungskosten erspart bleibt und geben keinerlei inhaltliche Vorgaben zur Beerdigung vor. In solchen Situationen ist eine Sterbegeldversicherung ideal.
Wer bereits verbindlich die eigene Bestattung planen und finanzieren möchte, kann einen Bestattungsvorsorgevertrag direkt mit dem Bestatter abschließen.
Es besteht die Möglichkeit, organisatorische Fragen und die Finanzierung gemeinsam zu regeln, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie haben die Freiheit und Flexibilität zu entscheiden, was Ihnen im Hinblick auf den eigenen Tod wichtig ist, und können entsprechend maßgeschneiderte Vorsorge treffen.
Falls keine anderslautenden Anweisungen vorliegen, obliegt die Organisation und Durchführung der Bestattung dem sogenannten Bestattungspflichtigen.
Die gesetzlichen Regelungen legen fest, wer diese Pflicht trägt – in erster Linie der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, gefolgt von volljährigen Kindern sowie gegebenenfalls Geschwistern oder Eltern.
Der Bestattungspflichtige ist verantwortlich für Entscheidungen bezüglich Art, Ort und Umfang der Bestattung, sofern der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist.
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen, unabhängig wie das Verhältnis zum Erblasser war.
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