Der Tod ist nicht planbar, aber gewiss. Bei manchen deutet sich das Lebensende langsam an, bei anderen kommt dieses plötzlich. So oder so bedeutet der Verlust eines geliebten Menschen für die meisten Angehörigen einen schweren Einschnitt. Nicht wenige brauchen ihre Zeit zum Trauern. Doch nicht immer haben sie den Freiraum.
Denn mit dem Tod kommen viele Aufgaben auf Hinterbliebene zu: der Nachlass muss verwaltet, die Beerdigung organisiert und der Hausstand aufgelöst werden – unzählige Behördengänge inklusive. Schließlich lasten auch die Kosten der Bestattung auf den Schultern der Angehörigen.
Diesen schweren Rucksack nimmt eine Sterbegeldversicherung ab und ergänzt somit, das 2004 abgeschaffte gesetzliche Sterbegeld.
Mit ihr vereinbaren Kunden eine Versicherungssumme, über die eine würdevolle Beisetzung nach den Vorstellungen des Verstorbenen ermöglicht wird. Dieser legt zu Lebzeiten fest, wie die Bestattung aussehen soll.
Bitte wende dich unter info@sterbegeld-mv.de an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.
Sterbegeld gehört seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierdurch ist für die meisten Arbeitnehmer der Anspruch auf Sterbegeld entfallen. Die private Vorsorge für den Todesfall, zum Beispiel durch eine Sterbeversicherung, ist daher wichtiger als früher.
In einigen Fällen zahlen Arbeitgeber noch eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Arbeitnehmers an die Angehörigen. Das ist vom Einzelfall abhängig und häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt.
Die Angehörigen von Beamten erhalten nach dem Beamtenversorgungsgesetz in der Regel noch eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen beziehungsweise zwei Pensionsgehältern.
Beim Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei einigen Gesellschaften müssen Sie beim Abschluss keinerlei Gesundheitsfragen beantworten.
Es sind keine ärztlichen Gutachten nötig und es erfolgt kein Ausschluss von Krankheiten.
Wir können das gerne für Sie unverbindlich klären!
Die Sterbegeldversicherung vieler Versicherer können Sie ab 40 Jahren abschließen. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 90 Jahren.
Wenn man die Versicherung früher abschließt, sind die Monatsbeiträge tendenziell niedriger.
Die Sterbegeldversicherung wird an die im Vertrag bestimmten Bezugsberechtigten ausbezahlt. Oft werden enge Angehörige bestimmt, aber auch Dritte können als Bezugsberechtigte gewählt werden.
Sie können das im Rahmen deiner Sterbegeldversicherung frei festlegen. Wählen Sie ein widerrufliches Bezugsrecht, dann können Sie sogar den Bezugsberechtigten jederzeit während der Laufzeit ändern.
Auch die Direktleistung an den Bestatter ist möglich.
Legen Sie einfach den Bestatter Ihrres Vertrauens als Empfänger fest.
In der privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung einkommensteuerfrei. In der Erbschaftssteuer gelten teils hohe Freibeträge.
Werden diese nicht ausgeschöpft, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
Bei einigen Sterbegeldversicherungen gibt es im Gegensatz zur Risikolebensversicherung keine Gesundheitsprüfung. Zudem ist die Versicherungsdauer nicht begrenzt. Sie genießen lebenslangen Schutz.
Für Menschen, die nicht nur für die eigene Beerdigung vorsorgen wollen, sondern ihren Angehörigen im Falle ihres Todes eine deutlich höhere Summe hinterlassen möchten, ist eine Risikolebensversicherung möglicherweise besser geeignet.
Hier können wir Sie bestens beraten.
Die Kosten einer Beerdigung sind in Deutschland hoch. Oft bezahlen Angehörige mehrere tausend Euro. Eine gute Möglichkeit deine Lieben im Trauerfall finanziell zu entlasten, bietet die Sterbegeldversicherung.
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